Bis ca. Mitte des 18./Anfang des 19. Jahrhunderts lagen die Friedhöfe hauptsächlich aus religiösen Gründen zentral bei der Kirche. Taufe, Heirat und schließlich Begräbnis fanden hier neben den regelmäßigen Kirchgängen als gesellschaftliche Ereignisse statt. Im Gegensatz zu heute war der Tod und die Endlichkeit des irdischen Seins kein gesellschaftliches Tabuthema.
Ab den genannten Jahren wurden die Plätze für die Verstorbenen aus hygienischen Gründen und wegen Überbelegung auf Grund des starken Wachstums der Bevölkerung an den Rand der Orte verlegt. Davor war das nur in Ausnahmefällen üblich - zum Beispiel bei Pestepidemien.
Mit der Verlegung der Friedhöfe ging deren Einrichtung und Verwaltung von den kirchlichen auf weltliche Träger über und es verstärkte sich die Bürokratisierung des Bestattungswesens. An Stelle der alten kirchlichen Vorschriften und der christlichen Tradition wurde die Bestattung und Unterhaltung der Friedhöfe eine Aufgabe der weltlichen Gemeinde.
Mit der damit einhergehenden "Verweltlichung" des Todes erfolgte schließlich seit den Gründerjahren auch dessen Kommerzialisierung. Außer für Dienstleistungen wurden auch für die Nutzungsrechte am Grab Entgelte erhoben - eine Entwicklung, die bis heute anhält und zu einem eigenen Erwerbszweig der Kommunen geführt hat. Bei einer Beerdigung standen und stehen seitdem weniger ethisch-moralische als vielmehr hygienische und geschäftliche Gesichtspunkte im Vordergrund.
Unsere Friedhöfe als solche waren ursprünglich nicht für Urnenbeisetzungen gedacht. Dieses macht aus hygienischen Gründen auch keinen Sinn.
Bis zum Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts waren Einäscherungen im christlichen Europa völlig unüblich. Diese Praxis widersprach durch die physische Vernichtung des toten Körpers dem Auferstehungsglauben der Kirchen. Zu stark war die Vorstellung, nur mit einem unversehrten Körper die Chance auf einen Platz im Himmel zu wahren.
Andererseits waren in vorchristlichen Hochkulturen wie z.B. im antiken Troja oder im Römischen Reich Einäscherungen üblich und an der Tagesordnung.
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In unserer Zeit sprechen weder religiöse noch hygienische Gründe für die Beibehaltung der Friedhofspflicht für Totenaschen.
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Durch das faktische Monopol der deutschen Friedhöfe sind deren Kosten und Gebühren teilweise abenteuerlich. Da kostet das Stückchen Erde für ein Urnengrab - welches ja nur für wenige Jahrzehnte "gemietet" und dann neu belegt wird - auch schon mal einige Hunderter oder sogar Tausender. Dieses sind aber beileibe nicht die einzigen Kosten seitens der Friedhofsverwaltungen und Kommunen.
Die 2 bis 4 Kilogramm Asche, die bei einer Einäscherung vom Verstorbenen übrig bleiben, verrotten nicht. Der Inhalt der Urne sieht nach 10, 50 oder 200 Jahren noch genauso aus und hat sich nicht verändert. Dieser landet nach Ablauf der Liegefrist nicht selten auf dem Komposthaufen des Friedhofs oder hinter dem erstbesten Busch.
Was spricht also dagegen, sich die teilweise exorbitanten Friedhofskosten für eine Urnenbeisetzung zu sparen?!
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Finanzielle Gründe sprechen für die Abschaffung der Friedhofspflicht für Totenaschen.
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Eine Urne mit der Restsubstanz eines ehemals geliebten Menschen ist in Ihrem Garten oder Ihrer Schrankwand normalerweise bedeutend sicherer aufgehoben, als auf dem Friedhof. In anderen Kulturnationen werden diese Vorgehensweisen seit Jahr und Tag oder sogar schon seit grauer Vorzeit praktiziert.
In vielen Ländern der Erde existieren kleine Ecken bzw. Nischen in der Wohnung oder im Garten für die Momente der Erinnerung und des Gedenkens.
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Weder Gründe der Sicherheit noch der Pietät sprechen für die Beibehaltung der Friedhofspflicht für Totenaschen.
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Umso näher die sterblichen Reste eines Verstorbenen bei den Hinterbliebenen sind, desto besser können diese ihre Trauer bewältigen. Die schon seit Äonen in einem Brustbeutel am Herzen oder in einem Medaillon aufbewahrte Locke der oder des Liebsten ist das beste Indiz dafür.
Oft sind auch ältere Menschen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage, das Grab eines Verstorbenen aufzusuchen.
Der Friedhofszwang für Totenaschen wird sicher auch einige Hinterbliebene von der so oft beschworenen Bereitschaft zur Mobilität zum Zwecke des Broterwerbs abhalten.
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Auch eine bessere Trauerbewältigung sowie humane und volkswirtschaftliche Gründe stehen für die Abschaffung der Friedhofspflicht für Totenaschen.
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