Die Grundsätze der Berufsethik im seriösen
Bestattungsgewerbe
Ehre den Toten - Dienst den Lebenden
Die Tätigkeit des seriösen Bestatters wird von
hoher Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und im besonderen
gegenüber leidtragenden und trauernden Menschen geprägt. Er erfordert
deshalb von den Berufsangehörigen die jederzeitige Anerkennung und
Einhaltung strenger ethischer Normen und Verhaltensweisen.
Zur Wahrung ehrlicher Geschäftsführung und zur
Unterlassung von unlauteren und unmoralischen Handlungen und Praktiken
verpflichtet sich deshalb der gewissenhafte Bestatter:
-
zu Achtung, Rücksichtnahme und Pietät im Umgang
mit Verstorbenen und zu Würde und allergrößter Sorgfalt
bei der Durchführung aller anfallenden Aufgaben
-
jederzeit bereit zu sein zu fachlicher und menschlicher Hilfe
für die Angehörigen
-
die Sitten und Gebräuche aller Rassen, Nationalitäten
und Religionen oder Glaubensrichtungen zu respektieren
-
in besonderem Maße auf die Gefühle der Hinterbliebenen
einzugehen, um den Lebenden einen würde- und pietätvollen Dienst
erweisen zu können
-
zu absolutem Schweigen über alle vertraulichen Informationen
über Verstorbene oder Hinterbliebene, die anläßlich einer
Beisetzung bekannt werden
-
allen, die eine Bestattung noch zu Lebzeiten regeln möchten,
hierzu die Möglichkeit zu bieten, ihnen mehre Angebote zum Vergleich
anzubieten und alle eingegangenen Verpflichtungen in diesem Sinne unter
allen Umständen zu erfüllen
-
sich ehrlich und redlich den Ratsuchenden gegenüber
zu verhalten, die Behauptung von falschen und irreführenden Angaben
oder Tatsachen zu vermeiden und somit jedem Menschen eine individuelle
Bestattungsregelung zu garantieren
-
zu fachlich wie auch rechnerisch richtiger Erstellung von
Angebot und Rechnung nach den Grundsätzen von Klarheit, Wahrheit und
Vollständigkeit
-
zu ständiger Weiterbildung und Verbesserung seiner fachlichen
Qualifikation
-
zur Beachtung und zur rechtzeitigen Vorbereitung auf erkennbare
Trends und Änderungen in der öffentlichen Meinung zu allen Themen
um Tod und Trauer.
ZUR VORIGEN SEITE ZURÜCK
