Die Wahl eines Bestatters ist immer auch eine Sache des Vertrauens. Deshalb sollte man sich nach Möglichkeit von vornherein für ein seriöses Bestattungsunternehmen entscheiden. 

Wo dieses über unseren Suchdienst bisher noch nicht möglich ist, empfehlen wir die Beachtung der folgenden Punkte ganz besonders.



1. Von zweifelhaften Bestattungsfirmen wird häufig die Praxis angewandt, mit auf den ersten Blick sehr niedrigen Preisen und unschlagbar günstigen Kostenvoranschlägen auf Kundenfang zu gehen. Bei der Endabrechnung werden dann hohe Nachforderungen präsentiert und Leistungen berechnet, von denen im Vorfeld nie die Rede war. Hier und dort müssen die Hinterbliebenen sogar feststellen, daß bei der Erstellung des Auftrages die Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer "vergessen" wurde, welche dann aber auf der Endabrechnung natürlich wieder auftaucht.

Auch Offerten sogenannter Discount-Bestatter sind meistens alles andere als billig. Mit schöner Regelmäßigkeit wird verschwiegen, daß derartige "Kampfpreise" üblicherweise nur einen Teil der für eine Bestattung nötigen Leistungen beinhalten. Der nötige Rest muß zusätzlich erworben werden. Eine durch ein solides Bestattungsunternehmen althergebrachter Art durchgeführte würdevolle Beisetzung der oder des Verstorbenen kommt am Ende unter dem Strich sicher nicht teurer als eine "Billigbestattung" vom Discounter.



2. Auf Abrechnungen für eine durchgeführte Beisetzung können sich unter Umständen Fehler der verschiedensten Art verirren. So etwas kann Ihnen natürlich überall passieren. Sicherlich geschieht das immer nur versehentlich und ohne Absicht. Aber bei den insgesamt hohen Kosten für eine Beisetzung kann es sich dabei um einige hundert oder sogar tausend Euro Differenz zu Ihren Ungunsten handeln.

Falls Sie als Hinterbliebener an der Korrektheit der Abrechnung für eine Beisetzung - egal in welchem Ort - eventuelle Zweifel hegen, können Sie uns Kopien der Belege an unsere Anschrift senden:

Unabhängiger Suchdienst
Henry Bleckert
Lily-Braun-Strasse 17
12619 Berlin.



Wir prüfen für Sie kostenlos, unverbindlich und vertraulich die Plausibilität dieser Rechnungen und geben Ihnen gegebenenfalls Ratschläge für die weitere Vorgehensweise. Bitte legen Sie einen mit 0,90 Euro frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Wir führen keine Rechtsberatung im Einzelfall durch! 



3. Wenn Sie sich bei der Aufnahme in ein Seniorenheim oder Hospiz gegenüber der Verwaltung im Voraus für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen entscheiden müssen, können Sie jederzeit noch nachträglich einem anderen Unternehmen den Vorzug für den Fall der Fälle geben. Manchmal wird Ihnen diese Möglichkeit verschwiegen oder Ihnen wird mit hohen Kosten bei einem Wechsel gedroht. 

Hier und dort gibt es Personal in verschiedenen Einrichtungen, das Ihnen einen "ganz besonders guten Bestatter" empfiehlt. Es stellt sich leider immer wieder die berechtigte Frage: Gut für wen? Denn vielleicht handelt es sich dabei gerade in diesem Fall um eines der Bestattungsunternehmen, bei dem das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt. Jedenfalls nicht für die Menschen, welche letztendlich die Rechnungen zu begleichen haben.



4. Falls bei einem Unglücksfall oder einem anderen nicht vorhersehbaren Sterbefall eines Angehörigen schon von Dritten oder der Polizei ein Bestattungsunternehmen beauftragt wurde, können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt immer noch für ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl entscheiden. Das zuerst beauftragte Unternehmen führt in diesem Fall nur den Transport vom Sterbeort zur Gerichtsmedizin durch. Vielen Hinterbliebenen ist das unbekannt.



5. In etlichen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Bayern haben seitens der Ortsverwaltung jeweils nur einzelne Bestattungsunternehmen ein Monopol für Beisetzungen. Nur das jeweilige Unternehmen darf auf dem lokalen Friedhof die anfallenden Bestattungen zu Preisen nach eigenem Gutdünken durchführen. 

Solange es sich dabei nur um die Tätigkeiten handelt, die auch anderen Ortes üblicherweise nicht vom Bestatter selber durchgeführt werden wie z. B.:

- Schachten der Grube
- Ausschmückung der Trauerhalle
- Transport des Sarges, der Blumen und Kränze von der Leichenhalle zum Grab
- Schließen des Grabes und einige weitere direkt auf den  Friedhof bezogene Arbeiten 

ist dagegen nichts einzuwenden. Denn auch die Friedhöfe in größeren Städten beschäftigen dafür eigenes Personal - auch dort hat das von den Hinterbliebenen mit der Beisetzung beauftragte Bestattungsunternehmen mit diesen Tätigkeiten nichts zu tun.

Aber teilweise dürfen andere Bestatter nicht einmal Verstorbene aus bayerischen Kliniken und Altersheimen zur Überführung abholen oder haben selbst keinen Schlüssel für die Leichenhalle des Friedhofs und sind auf die Gnade ihres Konkurrenten - welcher nur allein auf dem Friedhof schalten und walten darf - angewiesen. Andere Bestattungsunternehmen werden also in derartigen Fällen massiv behindert, ihre Dienste und ihren Service den Angehörigen umfassend und vielleicht auch preiswerter anzubieten. Trauernde Hinterbliebene wurden sogar schon gefragt, warum man denn nicht gleich das Monopolunternehmen XYZ von vornherein beauftragt hätte ...

Daß solcherart Vorfälle auf Kosten der Hinterbliebenen und des freien Wettbewerbs völlig sitten- und rechtswidrig sind, braucht hier sicherlich nicht gesondert erörtert zu werden.

Da nur die Auftraggeber - und nicht die Verwaltungen der betreffenden Orte - die Rechnungen für die Beisetzung zu bezahlen haben, können sich die Hinterbliebenen natürlich auch in Bayern für einen Bestatter eigener Wahl entscheiden. Dieser kann aus jedem Ort unseres Landes oder der Europäischen Union stammen und darf auch nicht in seiner Tätigkeit durch hier und dort fraglos vorhandene Seilschaften von einzelnen Bestattern und Mitgliedern örtlicher Verwaltungen gehindert werden.

Bei derartigen Unregelmäßigkeiten sollte man sofort die Medien informieren. Da es in Anbetracht der lukrativen Aufträge für Inserate von Bestattungsunternehmen mit der journalistischen Unabhängigkeit gerade bei regionalen Tageszeitungen und Wochenblättern nicht allzu weit her sein dürfte, kann man diesbezüglich gleich zum medialen Rundumschlag ausholen. Sich selbst als volksnah begreifende Mainstream-Medien wie BILD-Zeitung, RTL, SAT1 und ähnliche sind genau die richtigen Adressaten.



6. Empfehlungen:

Den wenigsten Menschen ist bewußt, daß eine Empfehlung durch Verwandte, Bekannte oder Kollegen - ohne grundlegendes Wissen dieser Personen über das Bestattungsgewerbe - recht wenig aussagt. 

Vordergründig wird man den Hinterbliebenen auch bei den betrügerischen Unternehmen scheinbar mit Verständnis und Anteilnahme begegnen und diese dann trotzdem über den sprichwörtlichen Tisch ziehen. Gelernt ist gelernt ...

In der Stunde der größten Trauer und des größtes Schmerzes wurden schon oft Aufträge erteilt und Unterschriften geleistet, die noch viele Jahre später bitter bereut wurden.



7. Vorsicht “Bauernfänger":

Zahlen Sie keine zweifelhaften Rechnungen, die nach Erscheinen der Todesanzeige eintreffen. Verlangen Sie gegebenenfalls eine Vertragskopie. Schützen Sie die Wohnung des Verstorbenen. Auch Betrüger und Einbrecher lesen Todesanzeigen.


8. Blumen, Kränze und Gestecke sollten Sie nicht beim Blumenladen am Friedhof kaufen, die Preise dort sind oft überzogen. Bestellen und kaufen Sie dort, wo man Sie kennt!


Jeder Mensch darf sich für eine Beisetzung in Würde entscheiden und den Bestatter des Vertrauens beauftragen!

(0800 - 28 28 800

Mit uns treffen Sie die beste Wahl!


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